ERV-Box |
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Eine ERV-Box ist eine Sammlung von Dateien, welche über die bisherige ERV-Struktur nicht übertragen werden konnten. Große Dokumente, welche, je nach Verfahren, größer als 50MB waren, konnten bisher nicht übertragen werden.
Die ERV-Box ermöglicht nun die Übertragung von sowohl großen PDF-Dokumenten (bis 250MB) als auch Audio- und Videodateien (bis 2GB). Die dazu aktuellen Entgeltbestimmungen von der Übermittlungsstelle MANZ finden Sie unter https://www.manz.at/fileadmin/media/produkte/weberv-software/manz-weberv-service-entgeltbestimmungen.pdf. Diese können in XPERT als Barauslage hinzugefügt werden.
Die ERV-Box unterscheidet zwischen zwei Arten: eine Justiz-Box und eine TDLZ-Box. Die Justiz-Box ist für ERV-Eingaben an die Justiz (aktuell Verfahrensautomation Justiz, Staatsanwaltschaften und E-Zustellungen) und ggf. gleichzeitig die Zustellung an einen anderen Teilnehmer. Die TLDZ-Box ermöglicht Eingaben zwischen den Teilnehmern. Eine TLDZ-Box kann nicht an die Justiz gesendet werden!
Im Aktreiter ERV (vormals Rückverkehr) gibt es, neben dem bisherigen Rückverkehr einen neuen Reiter ERV-Box. Dort werden die in diesem Akt vorhandenen ERV-Box-Daten dargestellt (sowohl Hinverkehr, als auch Rückverkehr). Im Detailbereich, welcher über das kleine Plus-Symbol aufgeklappt wird, werden die enthaltenen Daten angeführt.
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