Einfache Löschung

Top  Previous  Next

GB_EinfacheLoeschung

 

Als bezugnehmender Gegenstand kann eine Eintragungskategorie, eine Eintragung (bestehende A-, B- oder C-LNr inklusive Literal wenn nötig) oder die ganze Einlage ausgewählt werden.

 

GB_EL1

Möchten Sie eine Löschung in einer Eintragungskategorie durchführen, so wählen Sie die Kategorie (Gutsbestand oder Aufschrift) aus:

 

GB_EinfLoe2

 

Soll eine Eintragung gelöscht werden, so geben Sie als Grundlage die zu löschende A-LNR, B-LNR oder C-LNR an. Betrifft die Löschung nur ein bestimmtes Literal einer Laufnummer so führen Sie dieses an.

 

GB_LoeEinf3

 

Bei allen Gegenständen haben Sie weiters die Möglichkeit zu wählen zwischen Keine weiteren Angaben,Rangvorbehalt oder Teillöschung.

 

GB_EinfLoe3

Bei keine weiteren Angaben und Rangvorbehalt können keine weiteren Eingaben getätigt werden.

 

Wird Teillöschung ausgewählt, muss struktuiert angegeben werden, was gelöscht werden soll.

 

GB_EinfLoe4

Teillöschung betrifft Grundstücke:

Hier können Grundstücke angegeben werden, welche aus einer Eintragung entfernt werden sollen.

 

GB_EinfLoe5

Teillöschung betrifft Personen:

Hier können Personen angegeben werden, welche aus einer Eintragung entfernt werden sollen. Es ist hier möglich Personen von der Zustellung auszuschließen (z.B. Verstorbene).

 

GB_LoeEinf7

Teillöschung betrifft Teilbetrag:

 

 

Hier muss der Differenzbetrag und der Betrag, um welchen sich der Ursprungsbetrag reduziert, angegeben werden.

 

GB_LoeEinf9

Teillöschung betrifft Eintragungen:

Hier können B- und C-LNrn angegeben werden, bezüglich welcher gelöscht werden soll (z.B. Pfandecht soll nur hinsichtlich einer gewissen BLNr. gelöscht werden).

 

GB_LoeEinf10

 

Teillöschung betrifft Sonstiges:

Hier wird in das Feld neben Teillöschung hineingeschrieben, was gelöscht werden soll.

 

GB_EinfLoe6

 

Die Gesetzesgrundlage ist kein Pflichtfeld und kann einen Gesetzesverweis zur Eintragung enthalten.

 

GB_LoeEinf12