Einfache Löschung |
Top Previous Next |
Als bezugnehmender Gegenstand kann eine Eintragungskategorie, eine Eintragung (bestehende A-, B- oder C-LNr inklusive Literal wenn nötig) oder die ganze Einlage ausgewählt werden.
Möchten Sie eine Löschung in einer Eintragungskategorie durchführen, so wählen Sie die Kategorie (Gutsbestand oder Aufschrift) aus:
Soll eine Eintragung gelöscht werden, so geben Sie als Grundlage die zu löschende A-LNR, B-LNR oder C-LNR an. Betrifft die Löschung nur ein bestimmtes Literal einer Laufnummer so führen Sie dieses an.
Bei allen Gegenständen haben Sie weiters die Möglichkeit zu wählen zwischen Keine weiteren Angaben,Rangvorbehalt oder Teillöschung.
Bei keine weiteren Angaben und Rangvorbehalt können keine weiteren Eingaben getätigt werden.
Wird Teillöschung ausgewählt, muss struktuiert angegeben werden, was gelöscht werden soll.
Teillöschung betrifft Grundstücke: Hier können Grundstücke angegeben werden, welche aus einer Eintragung entfernt werden sollen.
Teillöschung betrifft Personen: Hier können Personen angegeben werden, welche aus einer Eintragung entfernt werden sollen. Es ist hier möglich Personen von der Zustellung auszuschließen (z.B. Verstorbene).
Teillöschung betrifft Teilbetrag:
Hier muss der Differenzbetrag und der Betrag, um welchen sich der Ursprungsbetrag reduziert, angegeben werden.
Teillöschung betrifft Eintragungen: Hier können B- und C-LNrn angegeben werden, bezüglich welcher gelöscht werden soll (z.B. Pfandecht soll nur hinsichtlich einer gewissen BLNr. gelöscht werden).
Teillöschung betrifft Sonstiges: Hier wird in das Feld neben Teillöschung hineingeschrieben, was gelöscht werden soll.
Die Gesetzesgrundlage ist kein Pflichtfeld und kann einen Gesetzesverweis zur Eintragung enthalten.
|