Einverleibung einer Löschung

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Als bezugnehmender Gegenstand kann eine Eintragungskategorie, eine Eintragung (bestehende A-, B- oder C-LNr inklusive Literal wenn nötig) oder die ganze Einlage ausgewählt werden.

 

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Möchten Sie eine Löschung in einer Eintragungskategorie durchführen, so wählen Sie die Kategorie (Gutsbestand oder Aufschrift) aus:

 

GB_Einv.Loe

Soll eine Eintragung gelöscht werden, so geben Sie als Grundlage die zu löschende A-LNr, B-LNr oder C-LNR an. Betrifft die Löschung nur ein bestimmtes Literal so führen Sie dieses zur Kategorie an.

 

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Bei allen Gegenständen haben Sie weiters die Möglichkeit zu wählen zwischen Keine weiteren Angaben, Rangvorbehalt oder Teillöschung.

 

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Bei keine weiteren Angaben und Rangvorbehalt können keine weiteren Eingaben getätigt werden.

 

Wird Teillöschung ausgewählt, muss struktuiert angegeben werden, was gelöscht werden soll.

 

GB_Einv.Loe5

Teillöschung betrifft Grundstücke:

Hier können Grundstücke angegeben werden, welche aus einer Eintragung entfernt werden sollen.

 

GB_Einv.Loe6

Teillöschung betrifft Personen:

Hier können Personen angegeben werden, welche aus einer Eintragung entfernt werden sollen. Es ist hier möglich Personen von der Zustellung auszuschließen (z.B. Verstorbene).

 

GB_Einv.Loe7

Teillöschung betrifft Teilbetrag:

Hier muss der Differenzbetrag und der Betrag, um welchen sich der Ursprungsbetrag reduziert, angegeben werden.

 

GB_Einv.Loe8

Teillöschung betrifft Eintragungen:

Hier können B- und C-LNrn angegeben werden, die aus einer weiteren Eintragung gelöscht werden sollen.

 

GB_Einv.Loe9

 

Teillöschung betrifft Sonstiges:

Hier wird in das Feld neben Teillöschung hineingeschrieben, was gelöscht werden soll.

 

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Die Gesetzesgrundlage ist kein Pflichtfeld und kann einen Gesetzesverweis zur Eintragung enthalten.

 

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