Löschung |
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Hier können Sie zwischen Einfacher Löschung und Einverleibung wählen.
Die Einfache Löschung wird gewählt, wenn es keiner Zustimmung dieser Löschung bedarf (z.B. ein Recht erlischt oder der Berechtigte ist verstorben). Die Einverleibung einer Löschung wählen Sie, wenn es einer Zustimmung bedarf (z.B. Bank stimmt der Löschung mittels Löschungserklärung zu).
Sollten Sie versehentlich den falschen Typ der Löschung ausgewählt haben, können Sie dieses umwandeln ohne dieses extra löschen zu müssen.
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das erstellte Löschungsbegehren und wählen Sie in Einverleibung einer Löschung umwandeln oder In einfache Löschung umwandeln aus.
Das umgewandelte Begehren wird danach geöffnet und Sie können bei Bedarf noch Korrekturen vornehmen. Soll die Umwandlung nun durchgeführt werden, bestätigen Sie die Maske mit dem Häkchen. Möchten Sie die Umwandlung wieder abbrechen, klicken Sie auf das rote X.
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