Berichtigung |
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Mit dem Begehren Eigentumsrecht/Berichtigung werden z.B. Namens- oder Adressänderung vorgenommen.
Berichtigung für
Hier ist die Person für die die Berichtigung vorgenommen wird, anzuführen. Es kann immer nur eine Person angegeben werden.
Bezug
Bezugsquelle kann ein anderes Begehren (z.B Begehren für neue Einlage) oder eine bestehende Eintragung sein.
Bezug auf eine bestehende Eintragung:
Wird auf eine bestehende Eintragung Bezug genommen, ist die zu berichtigende BLNr (oder mehrere) hinzuzufügen.
Der zu berichtigende Eigentumsanteil kann mittels rechter Maustaste oder durch Vorausauswahl hinzugefügt werden.
Bezug auf ein anderes Begehren/Neueinlagenreferenz:
Wird im Feld Bezug die Option auf ein anderes Begehren ausgewählt, ist als Neueinlagenreferenz das dementsprechende Begehren Einlage Neueintragung (neue EZ) hinzuzufügen.
Im Feld Begeh. kann auf ein (weiteres) anderes Begehren Bezug genommen werden.
Gegenstand
Als Gegenstand steht lediglich die Sonstige Berichtigung zur Verfügung.
Im Feld Beschreibung ist der Berichtigungstext zu erfassen (z.B. Namens- oder Adressberichtigung).
Weiters können im Berichtigung-Begehren Angaben zu den Gebühren gemacht werden. Eine genauere Beschreibung zur den Auswahlmöglichkeiten hierfür finden Sie im Kapitel Eigentumsrecht/Einverleibung.
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