Anmerkung |
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Die Anmerkung zu einem Eigentumsrecht kann sich sowohl auf eine Neueinlagenreferenz (Bezug auf ein anderes Begehren) oder auf eine bestehende Einlage (Bezug auf eine Bestehende Eintragung) beziehen.
Zusätzlich kann im Feld Begeh. ein (weiterer) Begehrensbezug hinzugefügt werden (z.B. auf eine Eigentumsrechtseinverleibung).
Die berechtigten Personen sind ebenfalls anzugeben:
Der Gegenstand der Anmerkung ist im DropDown-Menü Gegenstand auszuwählen.
Nur die Rechtfertigung lässt weitere Eingaben zu.
Bei der Rechtfertigung können Bemessungsgrundlage, Vorgangsnummer, Finanzonline-Erfassungsnummer und im Feld Referenznummer ein Einheitswert-Aktenzeichen eingegeben werden. Die Art der Gebührenentrichtung ist ebenfalls zu wählen.
Zu den Gebühren können wie im Kapitel Allgemeine Felder beschrieben, unterschiedliche Angaben gemacht werden. Hierbei handelt es sich um die Eintragungsgebühr des jeweils einzutragenden Rechtes.
Möchten Sie zu Ihrem Begehren weitere Angaben machen oder etwas begehren, wofür in der Maske kein Angabefeld vorhanden ist, kann dies in den Eintragungszusatz hineingeschrieben werden. Dieser Text sollte jedoch kurz und schlüssig gehalten werden.
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