Änderung |
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Die Änderung von Eigentumseintragungen dient zur Abtrennung bzw. Zusammenziehung von bestehenden Eigentumsanteilen oder Eingentumsrechtsbegehren. Die B-LNR für diese die Änderung begehrt werden soll, kann vor Erstellen des Begehrens durch Setzen eines Häkchens vorausgewählt werden.
Gegenstand:
Zur Auswahl stehen Anteilsabtrennung und Anteilszusammenziehung.
Anteilsabtrennung:
Im Feld vom Anteil geben Sie an, ob die Abtrennung von einer Neueintragung (Bezugnahme auf Begehren Neue EZ) oder einer bestehenden Eintragung (BLNr) erfolgen soll.
Geben Sie im Feld zur Abtrennung die abzutrennende Anteilsgröße ein.
Anteilszusammenziehung:
Im Feld Bezug geben Sie an, ob sich die Zusammenziehung auf eine Neueintragung (Begehren neue EZ) oder auf eine bestehende Eintragung bezieht.
Im Falle einer Neueintragung ist im Feld Neueinlagenreferenz auf das Begehren der neu zu eröffnenden Einlage Bezug zu nehmen.
Zusätzlich kann im Feld Begeh. ein weiterer Begehrensbezug (z.B. auf Eigentumsrechtseinverleibung) Bezug genommen werden.
Bei Bezug auf eine bestehende Eintragung sind die zusammen zu ziehenden Anteile und/oder Begehren anzuführen.
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