Vorsteuer betreffend KFZ |
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Für Umsätze, die ab dem 01.01.2008 im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden in die UVA aufgenommen werden, ist die daraus resultierende Vorsteuer, in den Feldern 027 und 028, gesondert auszuweisen.
Damit die Vorsteuer aus KFZ-Aufwänden im neuen UVA-Feld 027 ausgewiesen wird, ist es erforderlich, dass Sie bei jenen Konten, die Sie mit vorsteuerabzugsfähigen KFZ-Aufwänden bebuchen, die neue Option Vorst. betr. KFZ (UVA 027) setzen.
Gehen Sie dazu über das Programm-Menü E/A-Buchhaltung in die Verwaltung und hier auf Konten. Es erscheint das Fenster für die Kontenauswahl.
Öffnen Sie nun das gewünschte Konto zum Bearbeiten mittels Doppelklick oder der rechten Maustaste und aktivieren Sie die genannte Option:
Aktivieren Sie anschließend diese Option für jedes weitere Konto, welches bei Ihnen für vorsteuerabzugsfähige KFZ-Aufwände angelegt wurde.
Sie können diese Option auch setzen, wenn die Konten bereits mit Buchungen versehen sind. Es reicht, wenn Sie diese Option vor dem Erstellen der nächsten UVA setzen, damit die Umsätze in den neuen Feldern ausgewiesen werden.
In gleicher Art und Weise können Sie vorgehen, wenn Sie vorsteuerabzugsfähige Umsätze im Zusammenhang mit Gebäuden in der UVA auszuweisen haben.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater, welche Aufwände von dieser Regelung betroffen sind.
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