Innergem. Erwerbe/ Rev. Charge |
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Um in der notarXpert-Buchhaltung Umsätze aus Innergemeinschaftliche Erwerbe (IGE) automatisiert in die UVA einzutragen zu können, ist folgende Vorgangsweise erforderlich:
Legen Sie zunächst ein neues Konto für Vorsteuer aus IGE an, die erforderlichen Kontoeinstellungen sind aus folgender Abbildung ersichtlich:
Danach legen Sie am besten das zugehörige Mehrwertsteuerkonto für IGE an:
Sie benötigen:
•jeweils ein eigenes Vorsteuer- und Mehrwertsteuekonto für 20%- und 10%-Umsätze sowie •jeweils ein Vorsteuerkonto für 20%,- und 10%-Umsätze, die nicht vorsteuerabzugsfähig sind (z.B. bestimmte Umsätze bei KFZ-Import).
Insgesamt gibt es für den IGE also sechs neue Steuerkonten zu definieren.
Nach der Anlage der neuen Steuerkonten sind diese unter Verwaltung/ Einstellungen/ Innergem. etc den entsprechenden Funkionsfeldern zuzuordnen.
Nach der Konfiguration der Steuerkonten sind noch die entsprechenden Kontoeinstellungen an jenen Aufwandskonten vorzunehmen, welche Sie für Umsätze aus IGE vorgesehen haben:
In folgendem Beispiel sehen Sie die erforderlichen Einstellungen für ein IGE-Konto, bei 10% Vorsteuer mit Vorsteuerabzugsberechtigung:
In folgendem Beispiel sehen Sie die erforderlichen Einstellungen für ein IGE-Konto 20%, ohne Vorsteuerabzugsberechtigung:
Haben Sie Umsätze, die als Revers Charge in die UVA aufzunehmen sind (z.B.: Honorarforderung eines anderen Notariats aus einem anderen EU-Staat), dann können Sie mit der Kontenanlage und –konfiguration genauso vorgehen, wie bei den innergemeinschaftlichen Erwerben, beginnend mit der Anlage von sechs neuen Steuerkonten, dem Zuordnen in den Einstellungen und schließlich mit der Aktivierung der zutreffenden Konto-Optionen.
Buchungsbeispiel:
1. Innergemeinschaftlicher Erwerb, vorsteuerabzugsfähig:
Der Rechnungsbetrag, welcher keine Umsatzsteuer enthalten darf, wird auf das entsprechend konfigurierte Konto gebucht.
Nach dem Speichern der Buchung erfolgt eine automatische Vorsteuer-/ Mehrwertsteuerbuchung für IGE:
Dieser Umsatz wird in der UVA in den Feldern 070 und 072 eingetragen, woraus eine Umsatzsteuerschuld von € 40,- entsteht. Gleichzeitig wird dieser Betrag aber im Feld 065 als Vorsteuer wieder abgezogen, woraus ein Nullsummenspiel resultiert und für diese Buchung keine Umsatzsteuer abzuführen ist.
Bei Umsätzen, welche als Reverse Charge in die UVA aufzunehmen sind, funktioniert das Buchen adäquat, nur dass die Steuerbeträge dabei in den Feldern 057 und 066 eingetragen werden. Bei Buchungen, welche nicht vorsteuerabzugsfähig sind, erfolgt die automatische Steuerbuchung auf die Konten Mehrwertsteuer gegen Vorsteuer nicht abzugsfähig, wodurch der Vorsteuerabzug in der UVA unterbleibt.
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