Zahlungsübersicht Klientenkonto |
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Kunden mit dem Zusatzmodul Buchhaltung können sich nun über eine neue Zahlungsübersicht im Aktenmenü Klientenkonto freuen. Buchungssätze aus der Buchhaltung oder aus der Fremdgeldverwaltung mit Aktenzahlangabe können nun direkt im Akt eingeblendet werden, damit die zum Akt gehörenden Geldflüsse optimal im Auge behalten werden können. Auch ein Ausdruck zur Vorlage bei Besprechungen etc. ist möglich.
In unserem einfachen Beispiel (Abbildung oben) wurde vor der Klage die Pauschalgebühr vom Klienten im Voraus bezahlt und in der Kanzleibuchhaltung eingebucht. Nach der Klage ist auch die Abbuchung der Pauschalgebühr dargestellt. Die Gegnerzahlung wurde auf ein Anderkonto bezahlt, welches nicht in der Kanzleibuchhaltung, sondern in der Fremdgeldverwaltung geführt wird. Auch diese Buchung wird in der Zahlungsübersicht dargestellt. Nach der Überweisung des Fremdgeldanteiles inklusive der Pauschalgebühr-Rückerstattung an den Klienten, erfolgte die Überweisung des Honoraranteiles vom Anderkonto auf das Honorarkonto, wodurch in dieser Phase der Gesamtsaldo ausgeglichen ist.
Die neue Zahlungsübersicht können Sie unter Einstellungen/Konfiguration/Finanzen/Zahlungen aktivieren:
Je nach Arbeitsweise kann es sinnvoll sein, beide Optionen oder nur eine von beiden zu aktivieren.
Eine weitere Voraussetzung, damit eine Zahlung in der Zahlungsübersicht des betreffenden Aktes angezeigt werden kann, ist, dass im jeweiligen Buchungssatz – egal ob Kanzleibuchhaltung oder Fremdgeldverwaltung – die Aktenzahl in der Buchung erfasst wird:
Buchung in der Fremdgeldverwaltung:
Buchung in der Kanzleibuchhaltung:
Buchungen aus der Kanzleibuchhaltung werden nur im Akt angezeigt, wenn die Buchung auf ein Bank- oder Kassa-Konto erfolgt ist, bei welchem auch die entsprechenden Optionen unter Buchhaltung/Verwaltung/Konten gesetzt sind:
Für den Fall, dass Sie die Kanzleibuchhaltung nicht über Xpert führen, jedoch die Offene Postenverwaltung, steht eine weitere Option in der Konfiguration unter Finanzen/OP zur Verfügung
Durch die Überleitung von Honorar- oder Akontozahlungen, sowie Pauschalgebührvorschüssen auf ein entsprechendes Konto in der FG-Verwaltung, werden derartige Eingänge auch ohne Buchhaltungsführung in Xpert in der neuen Zahlungsübersicht miteinbezogen.
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