Ersteingabe, Änderung und Verbesserung |
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Im Aktmenüreiter Leistungen erstellen Sie über das grüne Plus Icon oder über das Leistungskürzel (EUM) die Leistung für die Europäische Mahnklage.
Im Reiter Allgemein steht im Feld Art im Dropdown-Menü die Auswahl Ersteingabe, Änderung und Verbesserung mit folgenden Anwendungsbereichen zur Verfügung:
Ersteingabe: Dient zur Erstellung und Einreichung einer EU-Mahnklage.
Änderung: Eine Änderung wird durch den Juristen (Antragstellervertreter) durchgeführt, bevor noch ein EU-Zahlungsbefehl erlassen wird, aufgrund Änderung der Daten oder Fehler in der Ersteingabe. Geänderte/korrigierte Daten zur Ersteingabe werden in einer neuen EuM-Leistung versendet. Zusätzlich dazu ist die Angabe der Geschäftszahl im entsprechenden Feld anzuführen. Die Geschäftszahl ist vom Antragstellervertreter bei Gericht zu erfragen, da es keine Aktenzeichenrückmeldung gibt.
Achtung: Aus allgemein-technischen Gründen ist bei ausländischen Gerichten anstelle einer Verbesserung eine Änderung der EuM-Klage zu übermitteln!
Verbesserung (nur für das österreichische Verfahren freigeschalten): Eine Verbesserung wird vom Gericht beauftragt. Durch das Gericht kann der Rückverkehr Aufforderung zur Vervollständigung und/oder Berichtigung übermittelt werden. In diesem Fall sind die zu versendenden Daten in Ihrem Akt durchzuführen und anschließend in einer neuen Eum-Leistung im Reiter Allgemein die Option Verbesserung auszuwählen und zu der vom Gericht angegebenen GZ erneut beim österreichischen Gericht einzubringen.
Änderungen und Verbesserungen können von folgenden Gerichten im ERV empfangen werden:
•AT – Österreich •DE – Deutschland •IT – Italien •GR – Griechenland
Überprüfen Sie grundsätzlich die weiteren Reiter. Es besteht die Möglichkeit ein weiteres Vorbringen oder einen Dokumentenanhang zu erfassen. Danach erstellen Sie über das webERV-Icon wie gewohnt die ERV-Zusammenfassung.
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