Folgeeingabe/Formloses Schreiben |
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Die Leistung einer Folgeeingabe bzw. eines formlosen Schreibens kann über die Leistungsart EuM und der entsprechenden Auswahl bei der Leistung im DropDown oder über das Leistungkürzel EUMF erstellt werden.
Mit dieser Folgeeingabe kann dem Gericht eine Information, welche nicht strukturiert zu übermitteln ist, mitgeteilt werden.
Diese Eingabe ist an ein Gericht in Österreich oder Deutschland samt PDF Dokument-Anhang möglich.
Im Reiter Allgemein ist die Geschäftszahl entsprechend zu befüllen.
Im Reiter Weiteres kann der entsprechende Antragstext erfasst oder ein diesbezügliches Dokument im Reiter Dokumentanhang hinzugefügt werden. Der Antragstext darf keine Formatierungen haben (Fett, Unterstrichen,...) und werden diese daher bei der ERV-Erstellung ignoriert.
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