Beweise, Weiteres Vorbringen (Register 3)

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Standardmäßig werden von XPERT die Parteienvernehmung (P) und Urkunden (U) als Beweise angeführt. Zusätzlich stehen Ihnen noch Zeugen (Z), Sachverständiger (S), Lokalaugenschein (L) und Sonstige (S) zur Verfügung. Zum Hinzufügen von weiteren Beweisen klicken Sie bitte in die Zeile des letzten Beweismittels und drücken die Pfeil-nach-unten-Taste. Sodann geben Sie den jeweiligen Buchstaben ein, der entsprechende Beweis wird automatisch vervollständigt.

 

Hinweis: Das mehrmalige Erfassen der gleichen Beweisart ist im ERV nicht zulässig. Wollen Sie zB mehrere Urkunden (U) vorlegen, wählen Sie den Beweiscode Urkunden nur einmal aus und schreiben in der Zeile daneben (weitere Angaben), um welche Urkunden es sich im Einzelnen handelt (zB Rechnung, Mahnung, Korrespondenz etc.).

 

Im unteren Feld können Sie das weitere Vorbringen für alle Mahnklagen vordefinieren. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Textbausteine zu importieren oder zu exportieren und den Normalkostentarif voreinzustellen.