Zinsenbegehren

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Diese Angaben müssen Sie nur dann machen, wenn Sie andere als die gesetzlichen Zinsen begehren. Folgende Codes stehen zur Verfügung:

 

V (Zinsen in der Höhe des Klagebegehrens angegebenen Zinssatzes wurden vereinbart.)

 

A (Die klagende Partei hätte ihre freien Geldmittel zu dem im Klagebegehren angegebenen Zinssatz anlegen können.)

 

K (Die klagende Partei nimmt Kredit in Anspruch, der zumindest die Höhe der Klagsforderung erreicht und der mit dem Klagebegehren angeführten Zinssatz zu verzinsen ist.)

 

F (Der Zahlungsverzug wurde zumindest leicht fahrlässig herbeigeführt.)

 

U (Trotz Hinweis auf die Notwendigkeit der Kreditaufnahme wurde keine Zahlung geleistet.)

 

B (Es liegt ein beiderseitiges Unternehmergeschäft vor.)