Rangordnung

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Seit 07.05.2012 gibt es strukturierte Begehren für die Anmerkung von Rangordnungen. Zur Auswahl stehen die Ranganmerkungen für die Veräußerung, die Verpfändung sowie die Einräumung von Wohnungseigentum.

 

GB_RO1

 

Das notariell beglaubigte Gesuch bzw. die Rangordnungserklärung muss nach wie vor erstellt und archiviert werden. Dieses wird dann dem entsprechenden Begehren als Archivreferenz beigefügt.