Anmerkung Veräußerung

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Für die Anmerkung der Veräußerung wählen Sie das Begehren Anmerkung Veräußerung aus.

 

 

Gegenstand:

 

Als Gegenstand kann zwischen Liegenschaft und Grundstücke gewählt werden.

 

 

GB_ROVera1

 

Einlage:

 

Bei beiden Gegenständen kann wiederum auf eine bestehende als auch auf eine neu zu bildende Einlage (Begehren) Bezug genommen werden.

 

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Bezug auf neue Einlage:

 

Wird der Gegenstand Liegenschaft und Bezug auf eine neue Einlage ausgewählt, ist das Begehren der neu zu bildenden Einlage anzuführen. Zusätzlich kann noch ein weitere Neueinlangenreferenz hinzugefügt werden (z.B. auf Eintragung Eigentumsrecht).

 

 

GB_RO_Anm Veraeusserung_Neueinlagenreferenz

 

Beim Gegenstand Grundstück ist stattdessen das bezughabende Grundstück anzuführen.

 

 

GB_AnmVera5

 

Bezug auf bestehende Einlage:

 

Wird der Gegenstand Liegenschaft und Bezug auf eine bestehende Einlage ausgewählt, sind die Angaben von Anteil und/oder Begehrensbezug möglich. Soll die Anmerkung auf der gesamten Liegenschaft vorgenommen werden, sind keine Anteils- oder Begehrensbezüge notwendig.

 

 

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Wird der Gegenstand Grundstücke und Bezug auf eine bestehende Einlage ausgewählt, ist das bezughabende Grundstück anzuführen.

 

 

GB_AnmVera7

 

 

Es wird empfohlen, die Maske so auszufüllen, dass diese das Papier-Rangordnungsgesuch widerspiegelt. Das bedeutet, wenn im Papiergesuch geschrieben steht, dass die Ranganmerkung z.B. hinsichtlich einzelner B-LNRn zu erfolgen hat, sind diese Anteile hinzuzufügen.

 

 

Bei dem Feld Beschluss wählen Sie aus, wem der Rangordnungsbeschluss seitens des Gerichts zuzustellen ist. RA/Notar würde bedeuten, dass dieser Beschluss dem das Gesuch einbringenden Rechtsanwalt oder Notar zugestellt wird, bei an eine andere Person kann eine Person aus der Personendatenbank ausgewählt werden, an welche die Zustellung zu erfolgen hat.

 

GB_AnmVera1

 

Achtung: Wir empfehlen, zusätzlich auch im Feld Eintragszusatz hineinzuschreiben, an wen der Rangordnungsbeschluss zugestellt werden soll, da erfahrungsgemäß dem Gericht die alleinige Angabe beim Feld Beschluss nicht ausreicht.

 

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Im Eintragungszusatz wird außerdem mitgeteilt, um welche Art der Rangordnung es sich handelt.

 

Beispiel:

Treuhänder RO: "Es handelt sich um eine Treuhänderrangordnung gem. § ... für RA ..., geboren am ..."

Namens RO: "Es handelt sich um eine Namensrangordnung für ..., geboren am ..."

 

Bei den Urkunden ist die Archivreferenz des Rangordnungsgesuchs hinzuzufügen.

 

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