Anmerkung Verpfändung

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Für die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung wählen Sie das Begehren Anmerkung Verpfändung aus.

 

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Die Maske ähnelt der Pfandrechtseinverleibungs-Maske. Hier ist die Angabe, ob es sich um ein Höchstbetrags- oder ein Festbetragspfandrecht handelt, jedoch nicht verpflichtend. Sollte Sie bereits jetzt wissen, um welche Art von Pfandrecht es sich handeln wird, setzen Sie das dementsprechende Häkchen, ansonst wählen Sie hier nichts aus.

 

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Im Feld Berechtigte Person wäre im Falle einer Rangordnung, welche zugunsten einer Person angemerkt werden soll, die Person anzuführen, die im Grundbuch als Begünstigter eingetragen werden soll. Haben Sie keine solche Namensrangordnung, wird dieses Feld einfach frei gelassen.

 

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Geben Sie an, ob es sich um eine bestehende oder eine neue Einlage handelt.

 

GB_ROVerpf5

 

Bei einer bestehenden Einlage führen Sie (falls nicht die gesamte EZ belastet werden soll) die betroffenen BLNRn an. Im Falle eines neu einzuverleibenden Eigentümers fügen Sie den Begehrensbezug zum Eigentumsrecht-Eintragungs-Begehren hinzu.

 

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Wird die Ranganmerkung auf einer neu zu bildenden Einlage angemerkt, wählen Sie die Begehrensreferenz zum Neue-Einlage-Begehren aus.

 

Zusätzlich kann auch in diesem Fall die betroffene Eigentumsrechts-Eintragung als bezughabendes Begehren hinzugefügt werden.

 

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Info: Die beiden zuvor genannten Felder Anteile und Begehrensbezug sind optionale Felder, d.h. deren Befüllung ist nicht zwingend erforderlich. Soll die Ranganmerkung z.B. auf einer gesamten bestehenden Liegenschaft eingetragen werden, ist die Angabe von Anteilen nicht notwendig.

 

Im Feld Forderung geben Sie den Pfandbetrag ein, dies ist ein Pflichtfeld.

 

GB_ROVerpf8

 

Die Checkbox bei Begehren gem. § 53 GBG ist dann anzuhaken, wenn es sich um eine Ranganmerkung hinsichtlich einer Simultanhaftung handelt. Wird hier das Häkchen gesetzt, ist dieses Begehren von der Eintragungsgebühr befreit. Beim ersten Begehren wird die Checkbox sodann nicht angehakt, beim zweiten allerdings schon. Somit wird die Eintragungsgebühr nur einmal fällig.

 

GB_ROVerpf9

 

Bei dem Feld Beschluss wählen Sie aus, wem der Rangordnungsbeschluss seitens des Gerichts zuzustellen ist. RA/Notar würde bedeuten, dass dieser Beschluss dem das Gesuch einbringenden Rechtsanwalt oder Notar zugestellt wird. Bei an eine andere Person kann eine Person aus der Personendatenbank ausgewählt werden, an welche die Zustellung zu erfolgen hat.

 

GB_AnmVera1

 

Wir empfehlen, zusätzlich auch im Feld Eintragszusatz hineinzuschreiben, an wen der Rangordnungsbeschluss zugestellt werden soll, da erfahrungsgemäß dem Gericht die alleinige Angabe beim Feld Beschluss nicht ausreicht.

 

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Bei den Urkunden ist die Archivreferenz des Rangordnungsgesuchs hinzuzufügen.

 

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