Anmerkung Einräumung Wohnungseigentum

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Für die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum wählen Sie das Begehren Anmerkung Einräumung Wohnungseigentum aus.

 

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Bei Berechtigte Person ist jene Person einzugeben, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt. Pro Begehren kann nur eine berechtigte Person erfasst werden. Haben Sie mehrere berechtigte Personen, erstellen Sie dementsprechend viele Begehren.

 

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Bei dem Feld Beschluss wählen Sie aus, wem der Rangordnungsbeschluss seitens des Gerichts zuzustellen ist. RA/Notar würde bedeuten, dass dieser Beschluss dem das Gesuch einbringenden Rechtsanwalt oder Notar zugestellt wird, bei an eine andere Person kann eine Person aus der Personendatenbank ausgewählt werden, an welche die Zustellung zu erfolgen hat.

 

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Wir empfehlen zusätzlich auch im Feld Eintragszusatz hineinzuschreiben, an wen der Rangordnungsbeschluss zugestellt werden soll, da erfahrungsgemäß dem Gericht die alleinige Angabe beim Feld Beschluss nicht ausreicht.

 

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Bei den Urkunden ist die Archivreferenz des Rangordnungsgesuchs hinzuzufügen.

 

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