Liegenschaft löschen

Top  Previous  Next

Um eine im Akt eingetragene Liegenschaft aus dem Akt zu entfernen, wählen Sie im Reiter GB-Anträge im Eingabefeld GB webERV Einlagen über das Kontextmenü (rechte Maustaste) die Option Liegenschaft löschen.

 

GB_Liegenschaftloeschen1

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Liegenschaften nur gelöscht werden können, wenn kein Antrag damit verbunden ist. Wurde in einem Begehren Bezug auf die zu löschende Liegenschaft genommen kann diese nicht entfernt werden. Sollte dies der Fall sein, werden Sie durch nachfolgende Meldung über diesen Umstand informiert.

 

GB_Liegenschaftloeschen2

 

Wird eine Liegenschaft aus dem Aktmenü GB-Anträge gelöscht, wird weiters gefragt, ob jene Personen, die durch den Liegenschaftimport in den Akt übernommen wurden, auch aus dem Akt entfernt werden sollen.

 

GB_Liegenschaftloeschen3

 

Liegenschaften und Personen, die aus dem Akt entfernt werden, sind jedoch nach wie vor in der Datenbank vorhanden. Sollte die Liegenschaft also versehentlich aus dem Akt entfernt worden sein, kann diese immer noch, wie im Kapitel Liegenschaft suchen, wieder hinzugefügt werden.