Zuordnung Nebenintervenienten

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Wird der Nebenintervenient von der Kanzlei vertreten, markieren Sie den Mandanten, öffnen mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen Nebenintervenient aus.

 

BAS_Zuordnung Nebenintervenient

 

Nun ist die Rollenbezeichnung Nebenintervenient für Sie ersichtlich.

 

 

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Wird der Nebenintervenient nicht von der Kanzlei vertreten, gehen Sie wie folgt vor:

 

Wenn Sie im Akt eine nicht von der Kanzlei vertretene Person auf Mandantenseite hinzufügen wollen, steht Ihnen im Aktenmenü Personen die eigene Funktion Sonstige Person auf Mandantenseite hinzufügen über das Kontextmenü (rechte Maustaste) zur Verfügung:

 

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Sollte die Person noch nicht in der Datenbank angelegt sein, müssten Sie diese als sonstige Person über die Schaltfläche anlegen. Ansonsten wird diese Person aufgelistet und mittels Doppelklick in den Akt übernommen.

 

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Markieren Sie Ihren Nebenintervenienten und öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü (rechte Maustaste) und wählen Nebenintervenient aus.

 

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Nun ist die Rollenbezeichnung Nebenintervenient für Sie ersichtlich.

 

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Um einen Nebenintervenientenvertreter dem Akt hinzuzufügen, muss die Person zuerst in Ihrer Datenbank (z.B. den Anwalt über das Anwaltsverzeichnis übernehmen) angelegt sein.

 

Über das Kontextmenü (rechte Maustaste) im Reiter Mandant oder Gegner klicken Sie auf Zuordnung Vertreter und wählen Vertreter hinzufügen und zuordnen aus und weisen den nun bereits in Ihrer Datenbank angelegten Rechtsvertreter dem Nebenintervenienten zu.

 

Bitte beachten Sie, dass bei Gegnern und auch bei weiteren Verfahrensbeteiligten im Aktreiter Personen - Gegner ebenfalls ein Rechtsvertreter hinzugefügt werden kann.

 

Bei Erstellung eines Schriftsatzes ist darauf zu achten, dass die Rollenbezeichnungen im Reiter Beteiligte Personen auch angezeigt werden, welche im Grunde aus den Angaben der Aktdaten übertragen werden.

 

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Streitgenossenzuschlag:

 

Der Streitgenossenzuschlag wird über das Kontexmenü der verfahrensbeteiligten Person berechnet, indem man das Häkchen setzt.

 

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INFO: Streitgenossenzuschlag darf dann verrechnet werden, wenn ein RA mehrere Personen vertritt, oder ihm mehrere Personen in einem Verfahren gegenüber stehen.

 

Beispiel:

Vertritt Rechtsanwalt ADAM in einem Verfahren seinen Mandanten und bestehen in diesem Verfahren z. B. drei weitere Verfahrensbeteiligte (Nebenintervenienten) auf Mandantenseite, welche aber nicht von Rechtsanwalt ADAM vertreten werden, darf er für diese KEINEN Streitgenossenzuschlag verrechnen!