Office-Kostenpauschale |
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In der Konfiguration unter Einstellungen/Leistungsabrechnung/Erweitert 2 besteht die Möglichkeit der standardmäßigen Vordefinierung von Barauslagen-Leistungen für Office-Kosten, orientiert nach der Abrechnungsart. Setzen Sie hierzu das Häkchen bei der Option Vor Honorarlegung automatisch eine Barauslagen-Leistung für Office-Kosten einstellen. Bei Abrechnung nach wählen Sie die gewünschten Abrechnungsarten aus:
•Einheitssatz •Einzelleistung •Stundensatz
Ist die Option Einheitssatz nicht angehakt, dann werden die Office-Kosten aus der Berechnung der Honorarnoten und Gerichtskostennoten exkludiert.
In der Konfiguration unter Leistungsabrechnung im Registerblatt Erweitert 2 können Sie gegebenenfalls auch einstellen, dass im Zuge einer Multiaktabrechnung automatisch eine prozentuelle Barauslagenpauschale erfasst und gleich abgerechnet wird. Hierzu muss das Häkchen bei Auch bei Mehr-Akt-Abrechnungen gesetzt werden.
Die Pauschale wird dann in jedem beteiligten Akt der Multiaktabrechnung separat ermittelt und eingetragen.
Die Office-Kosten-Leistung wird mit dem Datum der letzten abzurechnenden Leistung erstellt.
Je nach eingestellter Barauslagen-Sprach-Definition wird die Barauslagen-Pauschale, welche für die Office-Kosten-Abrechnung herangezogen wird, in der jeweiligen Akt-/Abrechnungssprache angeführt.
Separate Ausweisung der Office-Kosten-Pauschale im Summenblock der Honorarnote Bei Honorarnotenvorlagen mit einer individuellen Summenblock-Lösung ist es jetzt auf Kürzelbasis möglich, die Position für die Office-Kosten-Pauschale von den USt-pflichtigen Barauslagen zu trennen und gesondert auszuweisen:
Sollten Sie an dieser Funktionalität Interesse haben, wenden Sie sich bitte an einen unserer Spezialisten für die Dokumentvorlagenerstellung.
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