Erfassen von Verhandlungen mit Streitwertänderungen |
Top Previous Next |
Für das Erfassen von Verhandlungen, in welchen während der Verhandlung ein anderer Streitwert festgesetzt wurde, wird bei den Tarifeinstellungen zur Leistung, die Option Fortgesetzte Verhandlung zur Verfügung gestellt. Wurde beispielsweise nach der ersten Verhandlungsstunde der Streitwert geändert, erfasst man die erste Verhandlungsstunde wie bisher. Für die zweite Verhandlungsstunde bzw. für alle folgenden kann nun eine zweite Leistung mit der Option Fortgesetzte Verhandlung und dem geänderten Streitwert erfasst werden. Dies bewirkt, dass in der neuen Leistung, die aufgrund der Streitwertänderung erforderlich ist, für die erste Stunde nicht der doppelte Tarifansatz berechnet wird, wie das für die erste Stunde einer Verhandlung sonst vorgesehen wäre.
|