Allgemeine behördliche Zustellungen

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Wenn Sie allgemeine behördliche Zustellungen wie RSa- und RSb-Briefe in elektronischer Form erhalten wollen, so können Sie sich nun bei Ihrer webERV-Übermittlungsstelle über den Anschriftscode bzw. der Bürgerkarte dafür anmelden und diese Zustellungen mit dem webERV-Rückverkehr koppeln.

 

Sobald die Koppelung erfolgt ist, können  behördliche Zustellungen gemeinsam mit dem Rückverkehr abgefragt werden. Zu diesem Zweck wurden zwei neue Nachrichtentypen

 

(BZ) Behördliche Zustellung und

 

(BBZ) Benachrichtigung über behördliche Zustellung

 

im Abfragefenster für den elektronischen Rückverkehr integriert.

 

 

ERV_RV4

 

Für diese Nachrichten gibt es keine automatische Auswertung und keine automatische Zuordnung zu einem Akt, da hier weder eine Message Id, eine Aktenzahl oder eine Geschäftszahl übermittelt werden. Die Zuordnung zu einem Akt kann jedenfalls manuell erfolgen. Die sonstige Handhabung (Ausdruck, verschieben eines PDF´s) erfolgt genauso wie beim herkömmlichen Rückverkehr. Als beteiligte Person wird der Absender in den Listen geführt.