Fahrnisexekution

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Seit dem Vollzugsgebührengesetz 2004 werden bei gewissen Exekutionsmitteln – von denen wohl die Fahrnisexekution die zahlenmäßig größte Relevanz hat - sofort mit dem Exekutionsantrag Vollzugsgebühren fällig.  addiert diese Vollzugsgebühren automatisch zur gerichtlichen Pauschalgebühr hinzu – eine getrennte Auflistung beider Kostenposten findet nicht statt.