Allgemeines zum Europäischen Bagatellverfahren

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Ist eine Forderung unter EUR 5.000,00 im Europäischen Mahnverfahren gerichtlich einzubringen, ist das entsprechende Formular über den Link https://e-justice.europa.eu/content_small_claims_forms-177-de.do auszudrucken, zu befüllen und anschließend als PDF-Datei in den Dokumentenanhang einer Sonstige Ersteingabe per ERV einzubringen. Hierbei ist darauf zu achten, dass das zu versendende Formular die PDF-Version 1.4. nicht überschreitet!

 

Leistungsdefinition

Leistungsdefinition

 

Kurr_EUM_Ersteing_Bagatell-Leistung

 

Informationsquellen und Formulare

http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484853e44f8f9013e65965ede6db3.de.html

https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-42-de.do

https://e-justice.europa.eu/content_small_claims_forms-177-de.do