Einspruch gegen den Zahlungsbefehl |
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Die Leistungsart Folgeeingabe und Einspruch im EuM-Verfahren können nur beim BG für Handelssachen Wien eingebracht werden. Bei Auswahl der entsprechenden Leistung ist somit das BG für Handelssachen Wien voreingestellt.
Im Reiter Personen/Gericht ist das Feld Datum des Zahlungsbefehls, Folgeeingabe und GZ entsprechend dem EU-Zahlungsbefehl zu befüllen. Folgeeingaben und Einsprüche im EuM-Verfahren vor einem ausländischen Gericht müssen somit postalisch übermittelt werden.
Der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls an das Gericht Estland ist nach wie vor nicht möglich und wurde dieses einstweilen aus dem Dropdown-Menü entfernt.
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