Zuordnung zur Prüfungstagsatzung

Top  Previous  Next

Bitte ordnen Sie die Forderung einer PTS (Prüfungstagsatzung) zu. Bei Neuanlage einer Insolvenzforderung wird automatisch die nächste in der Zukunft liegende PTS vorgeschlagen. Bleibt der Vorschlag aus, wurde im Insolvenzakt im Reiter PTS keine zukünftige Prüfungstagsatzung angelegt.

 

Wird die Forderung einer nachträglichen Prüfungstagsatzung zugeordnet, wird sie für die automatische Berechnung der Kosten berücksichtigt. Sind von diesem Gläubiger für die nachträgliche Anmeldung seiner Forderung keine Kosten zu entrichten, ist das Optionsfeld keine Kosten zu aktivieren.

 

INS_Ford_keineKosten

 

Diese Option kann auch vorkonfiguriert werden, sodass bei Auswahl einer nachträglichen PTS immer keine Kosten angehakt ist. Sie finden diese Einstellung unter Einstellungen/Konfiguration/Insolvenz.