Stimmrecht |
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In diesem Reiter verwalten Sie die Höhe des Stimmrechts. Es wird automatisch der anerkannte Betrag als Stimmrechtsanteil eingetragen, dennoch ist es möglich, das Stimmrecht zu übersteuern, falls der Richter dem Gläubiger darüber hinaus ein weiteres Stimmrecht zuerkennt. Dazu aktivieren Sie einfach die Option Stimmrecht manuell eintragen und tragen das Stimmrecht in die Felder anerkannt und bestritten ein.
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