Konto

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Kontodaten des Gläubigers bzw. dessen Rechtsvertreters sollen grundsätzlich immer direkt in deren Personenstammdaten hinterlegt werden. Dazu machen Sie einen Doppelklick auf die gewünschte Person (Gläubiger oder Vertreter), wählen den Reiter Abrechnung und erfassen hier die Kontodaten:

 

INS_KontodatenGlVertr

 

Dadurch stehen die Kontodaten des Gläubigers bzw Vertreters auch in anderen Verfahren zur Verfügung. Änderungen an den Kontodaten müssen sohin nur in den Personenstammdaten vorgenommen werden und nicht in jedem Insolvenzverfahren und jeder Forderungsanmeldung separat.

 

Im Reiter Konto erfassen Sie nur dann Kontodaten, wenn es sich um Daten handelt, die NUR diese Forderung betreffen. In der Praxis betrifft das zB die Forderungsanmeldungen von Bankinstituten, welche die Überweisung der Quote in jedem Insolvenzverfahren auf ein anderes Konto erhalten möchten.

 

Für Überweisungen herangezogen wird in erster Priorität jene Bankverbindung, welche im Reiter Konto erfasst wurde. Zweite Priorität hat das Konto in den Stammdaten des Vertreters und sollte weder ein Vertreter mit Kontodaten, noch eine Bankverbindung im Reiter Konto erfasst sein, dann ist der Gläubiger Zahlungsempfänger bei Quotenausschüttungen.  

 

Warnmeldung bei fehlenden Kontodaten von Gläubigervertretern

Um den Workflow der Datenerfassung zu unterstützen, erhalten Sie die unten stehende Hinweis-Meldung, wenn Sie in einer Insolvenzforderung einen Gläubigervertreter hinzufügen, zu dem keine Bankverbindung gespeichert ist. Weiters wird diese Meldung angezeigt, wenn bereits erfasste Forderungen zum Bearbeiten geöffnet werden.

Bitte ergänzen Sie die Bankverbindung des Gläubigervertreters, um sicherzustellen, dass die Quotenausschüttung an den richtigen Empfänger erstellt wird.

INS_BankverbVertreterdaten