Insolvenzverwalter-Entlohnung (nur Insolvenzmodul Pro)

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Mit dieser Zusatzfunktion lässt sich die Entlohnung der Insolvenzverwaltung direkt von Xpert berechnen (nur Insolvenzmodul Pro).

 

INS_IVEntlohnung

 

Die Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag aller als Verwertungserlös gebuchten Eingänge aus der Insolvenzbuchhaltung und kann, falls erforderlich, manuell übersteuert werden.

 

Bei Erhöhung/Verminderung gem. § 82b, 82c IO können Sie den entsprechenden Prozentsatz eintragen, wobei im Falle einer Verminderung ein Minus (-)vorangestellt werden muss.

 

Die Entlohnung aus Fortführung gem. § 82 (3) IO errechnet sich aus der Gesamtanzahl der Monate, in welchen eine Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter bestanden hat, wobei dieses Feld im Bedarfsfall manuell übersteuert werden kann. Beginn und Ende der Unternehmensfortführung tragen Sie bitte im Menü Insolvenzakt im Reiter Betrieb ein:

 

INS_Unternehmensfortf1

 

Die Barauslagen werden aus Ihrer Leistungserfassung übernommen und können selbstverständlich übersteuert werden.

 

Wenn eine gespeicherte IV-Entlohnungsberechnung vorhanden ist, wird diese standardmäßig angezeigt, wenn Sie in das Aktmenü IV-Entlohnung klicken. Links oben können Sie eine neue Berechnung erstellen:

 

INS_NeueIVBerechnung