Entlohnung bei Sanierungsplan (§ 82a IO) |
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Für die Berechnung der Entlohnung im Falle eines Sanierungsverfahrens stehen Ihnen - zusätzlich zur herkömmlichen Berechnung - nachstehende Felder zur Verfügung:
•Entlohnung bei Sanierungsplan gem. § 82a IO: errechnet sich aus dem Gesamterfordernis. •Festgestellte Forderungen: ist die Summe aller anerkannten Forderungen. •Sichergestellte Forderungen: ist die Summe aller anerkannten oder bestrittenen Sicherstellungen. •Das Gesamterfordernis errechnet sich aus der Summe der anerkannten und sichergestellten Forderungen / Quote bzw. Quote verbessert. •Quote in %: ist die im Insolvenzakt im Reiter Sanierungsplan eingetragene Quote, bzw., falls vorhanden, verbesserte Quote:
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