IEF-Übergang |
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Bei Forderungsübergang an den IEF setzen Sie in den primären Angaben ein Häkchen bei IEF. Es erscheint nun ein neuer Reiter, wo Sie den IEF-Übergang erfassen können. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
Insolvenzmodul Basis: Geben Sie den übergegangenen Betrag in den Feldern Unbedingt, Anerkannt oder Bestritten ein.
Insolvenzmodul Pro: Anders als zuvor beschrieben, geben Sie den übergegangenen Betrag nicht manuell in den Feldern ein, sondern mit der rechten Maustaste unter Teilbescheide. Hier können Sie entweder über Neu Teilbescheide des IEF mit Wert und Datum erfassen oder Sie wählen vollständig übernehmen, wodurch in das Betragsfeld die gesamte anerkannte Forderung eingesetz und für die Quotenausschüttung herangezogen wird. Der Dienstnehmer (Gläubiger) erhält nur dann eine Quotenausschüttung, wenn die anerkannte Forderung nicht zur Gänze auf den IEF übergegangen ist. Auch werden diese Anteile für das Stimmrecht herangezogen.
Als weiteres Feature trägt Xpert automatisch in den Anmerkungen des Anmeldungsverzeichnis den IEF-Übergang ein. Übersteigen die IEF-Übergänge den anerkannten Betrag, fragt Xpert nach, ob diese Eingabe korrigiert werden soll. Wenn aber tatsächlich mehr auf den IEF übergegangen ist, als anerkannt wurde, trägt Xpert im AVZ den Vermerk Forderung ohne Rang ein.
Bei IEF Teilbescheiden Differenz ausrechnen Wenn bereits ein Teilbescheid erfasst ist und in weiterer Folge noch ein Teilbescheid bzw. Endbescheid einlangt, kann über die Funktion vollständig übernehmen die Differenz automatisch berechnet werden.
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