Benachrichtigung über Bestreitung

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Wurde die Forderung eines Gläubigers bestritten, dann wird zu seiner Verständigung ein entsprechendes Schreiben generiert, welches Sie z.B. dem Gericht zur Verfügung stellen können. Dabei werden alle wichtigen Informationen (Gläubiger, Prüfungstagsatzung, bestrittener Betrag, Bestreitungsgrund und Frist) angeführt.

 

Als Bestreitungsfrist wird die Frist übernommen, die Sie im Insolvenzakt im Register PTS eingetragen haben – wichtig ist, dass die richtige PTS den jeweiligen Forderungen zugeordnet sind. Ist für ausgewählte Forderungen eine andere Bestreitungsfrist, als jene die zur PTS eingetragen ist, relevant, können Sie diese in der Forderungsanmeldung direkt abändern.