Anmerkungen |
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Es gibt zwei Arten von Anmerkungen: interne und solche, die im Anmeldungsverzeichnis angedruckt werden.
In Anmerkung AVZ werden wie bereits beschrieben automatisch die erfassten Bestreitungsgründe übertragen. Gegebenenfalls auch Notizen zum Stand des Forderungsbetrages und ebenfalls automatisch ein allfälliger Übergang der Forderung auf den IEF (Teilbeträge und Bescheide samt Hinweis auf § 11/1 IESG) Beachten Sie, dass das Fenster für beide Anmerkungen bei der Ersterfassung zugeklappt ist, d.h. Sie müssen dieses erst aufklappen, um die Anmerkungen sehen zu können.
In beiden Anmerkungsfeldern wird die Schriftgröße an die Textmenge des Feldes angepasst. Bei wenig Text wird die Schriftgröße 10, bei umfangreicherem Text die Schriftgröße 9 und bei sehr viel Text die Schriftgröße 8 herangezogen.
Interne Anmerkungen werden nur im AVZ mit internen Anmerkungen angedruckt.
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