Rangordnung |
Top Previous Next |
Seit 07.05.2012 gibt es strukturierte Begehren für die Anmerkung von Rangordnungen. Zur Auswahl stehen die Ranganmerkungen für die Veräußerung, die Verpfändung sowie die Einräumung von Wohnungseigentum.
Das notariell beglaubigte Gesuch bzw. die Rangordnungserklärung muss nach wie vor erstellt und archiviert werden. Dieses wird dann dem dementsprechenden Begehren als Archivreferenz beigefügt.
|