Anmerkung Veräußerung |
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Für die Anmerkung der Veräußerung wählen Sie das Begehren Anmerkung Veräußerung aus.
Gegenstand:
Als Gegenstand kann zwischen Liegenschaft und Grundstücke gewählt werden.
Einlage:
Bei beiden Gegenständen kann wiederum auf eine bestehende als auch auf eine neu zu bildende Einlage (Begehren) Bezug genommen werden.
Bezug auf neue Einlage:
Wird der Gegenstand Liegenschaft und Bezug auf eine neue Einlage ausgewählt, ist das Begehren der neu zu bildenden Einlage anzuführen. Zusätzlich kann noch ein weiterer Begehrensbezug hinzugefügt werden (z.B. auf Eigentumseinverleibung).
Beim Gegenstand Grundstück ist stattdessen das Bezug habende Grundstück anzuführen.
Bezug auf bestehende Einlage:
Wird der Gegenstand Liegenschaft und Bezug auf eine bestehende Einlage ausgewählt, sind die Angaben von Anteil und/oder Begehrensbezug möglich. Soll die Anmerkung auf der gesamten Liegenschaft vorgenommen werden, sind keine Anteils- oder Begehrensbezüge notwendig.
Wird der Gegenstand Grundstücke und Bezug auf eine bestehende Einlage ausgewählt, ist das Bezug habende Grundstück anzuführen.
Es wird empfohlen, die Maske so auszufüllen, dass diese das Papier-Rangordnungsgesuch wiederspiegelt. Das bedeutet, steht im Papiergesuch geschrieben, dass die Ranganmerkung z.B. hinsichtlich einzelner B-LNrn zu erfolgen hat, sind diese Anteile hinzuzufügen.
Bei dem Feld Beschluss wählen Sie aus, wem der Rangordnungsbeschluss seitens des Gerichts zuzustellen ist. RA/Notar würde bedeuten, dass dieser Beschluss dem das Gesuch einbringenden Rechtsanwalt oder Notar zugestellt wird, bei an eine andere Person kann eine Person aus der Personendatenbank ausgewählt werden, an welche die Zustellung zu erfolgen hat.
Achtung: Wir empfehlen zusätzlich auch im Feld Eintragszusatz hineinzuschreiben, an wen der Rangordnungsbeschluss zugestellt werden soll, da erfahrungsgemäß dem Gericht die alleinige Angabe beim Feld Beschluss nicht ausreicht.
Bei den Urkunden ist die Archivreferenz des Rangordnungsgesuchs hinzuzufügen.
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