Begehrensarten |
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Jeder Grundbuch-webERV Antrag besteht aus einem oder mehreren Begehren. Grundsätzlich gilt, dass jedes Begehren eine Eintragung zur Folge hat, daher muss auch z.B. für jeden neuen Eigentümer ein eigenes Begehren gemacht werden.
In den folgenden Unterpunkten werden alle zulässigen Begehrensarten genauer beschrieben.
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