Begehrensarten

Top  Previous  Next

Jeder Grundbuch-webERV Antrag besteht aus einem oder mehreren Begehren. Grundsätzlich gilt, dass jedes Begehren eine Eintragung zur Folge hat, daher muss auch z.B. für jeden neuen Eigentümer ein eigenes Begehren gemacht werden.

 

GB_Begehrensarten1

 

In den folgenden Unterpunkten werden alle zulässigen Begehrensarten genauer beschrieben.