Allgemeine Felder |
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Gewisse Felder kommen in dem Großteil der einzelnen Begehren vor. Diese werden zusammengefasst in diesem Kapitel beschrieben, da sie in jedem Begehren dieselbe Funktion haben.
Liegenschaftsdaten
In der linken oberen Ecke der Begehrensmaske werden Einlage und Katastralgemeinde der bezughabenden Liegenschaft angezeigt. Durch Klick auf den Pfeil rechts kann zwischen den im Akt befindlichen Liegenschaften gewählt werden.
Wird hier eine andere Liegenschaft ausgewählt, kommt die nachfolgende Info-Meldung:
Diese weist darauf hin, dass jene Daten welche die ursprünglich ausgewählte Liegenschaft betroffen haben (z.B. BLNRn), zurückgesetzt werden.
Angaben zu den Gebühren der Eintragungsgebühr des einzutragenden Rechtes:
Hier sind die Daten bezüglich der Eintragungsgebühr des einzutragendes Rechtes anzugeben.
•Bemessungsgrundlage: Betrag der der Berechnung der Eintragungsgebühr zugrunde liegt •Referenznummer: z.B. Einheitswert-Aktenzahl •FinanzOnline Erf.Nr.: erhält man bei der Berechnung über Finanzonline •Vorgangsnummer: Die Vorgangsnummer erhält man seit 01.07.2015 bei der Berechnung über Finanzonline. Es ist möglich bis zu 20 Vorgangsnummern anzugeben.
Durch Klick in das Feld Vorgangsnummer öffnet sich die Eingabemaske. Über das grüne Plus können weitere Vorgangsnummern erfasst werden. Die Anzahl der eingegebenen Vorgangsnummern wird in Klammern angezeigt:
Beim Speichern der Maske wird das Format der VGNR geprüft, sollte dieses nicht korrekt sein, wird folgende Warnmeldung ausgegeben:
Es wird empfohlen, die Eingabe zu korrigieren und auf die Schaltfläche Nummer ändern zu klicken. Eine falsche Vorgangsnummer könnte unter Umständen zu einem Verbesserungsauftrag seitens des Gerichtes führen.
Nach Eingabe einer Vorgangsnummer wird eingegeben, wird bei Gebühren automatisch auf Selbstberechnung umgestellt.
Wird die Auswahl Selbstberechnung im Falle einer eingegebnen VGNR wieder entfernt bzw. im Feld Gebühren etwas anderes ausgewählt, wird beim Speicherversuch des Begehrens folgende Warnmeldung ausgegeben:
Erst nach Korrektur der Gebührenangabe kann das Begehren gespeichert werden!
Statt der Angabe eines genauen Betrages kann man sich bei der Bemessungsgrundlage auch auf ein anderes Begehren beziehen. Es ist also möglich bei Eigentumsrechtseinverleibungen über mehrere Liegenschaften nur bei der ersten EZ die Gesamtbemessungsgrundlage anzugeben und bei den restlichen EZ auf das erste Begehren zu verweisen.
Gebühren:
Das Feld Gebühren innerhalb eines Begehrens dient zur Angabe der Vorgehensweise bezüglich der Eintragungsgebühr.
Folgende Angaben sind möglich:
•keine Angaben •Gebührenbefreigung •Gebühreneinzug •Selbstberechnung (Hinweis: nicht im Begehren Pfandrecht) •Gebührenvorschreibung
Bei der Wahl Gebühreneinzug ist die Person von dessen Konto die Abbuchung erfolgen soll, einzugeben. Dadurch wird das zur Person erfasste Konto automatisch in die Maske eingefügt. Sind zur ausgewählten Person mehrere Konten erfasst, kann aus der Auflistung das gewünschte Konto gewählt werden.
Gebührenfreitext:
Das zum 15.01.2015 neu geschaffene Feld Gebührenfreitext steht in folgenden Begehren/Bereichen zur Verfügung:
•Eigentumsrecht: Einverleibung, Vormerkung und Anmerkung (bei Auswahl des Gegenstandes Rechtfertigung) •Singularpfandrecht: Einverleibung und Vormerkung •Afterpfandrecht: Einverleibung und Vormerkung, •Rangordnung: Anmerkung Verpfändung •Sonstiges Begehren: Neueintragung und Änderung, •Grundstückveränderungen: Grundstücks Ab- und Zuschreibung •Trennstücktabelle Durchführung •Antragsdaten in der Leistung
Innerhalb der aufgelisteten Begehren befindet sich dieses neue Feld jeweils unterhalb des Auswahlfeldes Gebühren, in den Antragsdaten der Leistung unterhalb des Feldes Gebührenbefreiung.
Eintragungszusatz:
Das Feld Eintragungszusatz befindet sich in fast jedem Begehren, außer in den sonstigen Begehren. Hier sind Zusätze welche im Grundbuch eingetragen werden sollen, anzugeben (z.B. Verbindung der Anteile bei Wohnungseigentums-Objekten). Das Feld kann auch verwendet werden, um weitere Informationen zum Begehren welche nicht strukturiert angegeben werden können, anzuführen. Der Text sollte jedoch kurz und schlüssig sein.
Urkunden:
In den meisten Begehren können Urkundenreferenzen hinzugefügt werden. Durch Rechtsklick im weißen Feld kann gewählt werden, ob eine neue oder bereits im Akt erfasste Urkunden hinzugefügt werden soll. Im Feld Kapitel kann zusätzlich noch das bezughabende Kapitel der Urkunde angeführt werden.
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