Sonstiges

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Jurid. Hintergrund zu Verwaltungsgerichtsbarkeit:

Einspruch von Behörden-Bescheiden erfolgt bei Verwaltungsgerichten.

Je nach Gesetzesgrundlage des Bescheids (meist in Rechtsbelehrung im Bescheid erläutert) ist zuständig bei Landesgesetzen die Landesverwaltungsgerichte und bei Bundesgesetzen das Bundesverwaltungsgericht.

Nächste/letzte Instanz nach Verwaltungsgerichten ist das Verwaltungsgerichtshof.  

Problem mit Landesverwaltungsgerichten (LVwG): diese sind Ländersache, kein webERV möglich, weil in jedem Bundesland eigene Systeme mit unterschiedlicher EDV-Struktur besteht.