Dokumentenanhang

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ERV Dokumentanhang StA

Die wichtigen Felder zu den PDFs sind eine Beschreibung und eine Beilagenbezeichnung (./1) und natürlich die Dateiauswahl.

 

Hierbei gilt es folgende Vorgaben der Staatsanwaltschaften zu beachten:

Übermittlung der Eingabe in PDF:

 

Wenn kein Vorbringen übermittelt wird, sondern der Antrag als PDF-Datei übermittelt wird, dann soll die Beschreibung des PDF-Antrags ident dem Betreff der Eingabe sein – was Xpert erkennt und automatisch einsetzt -, insbesondere wenn nur ein Anhang (also der Antrag selbst) übermittelt wird. Die Beschreibung darf keine Informationen enthalten, die nicht im bezeichneten Dokument enthalten sind.

Wenn zu so einer Eingabe dann noch mehrere Beilagen übermittelt werden, so ist der Antrag an erster Stelle im Reiter Dokumentenanhang zu definieren.

Übermittlung nur von Beilagen:

 

Bei Dokumenten/Beilagen, die mit einer StA-Eingabe übermittelt werden, soll die Beschreibung schlagwortartig den Inhalt des jeweiligen Dokuments wiedergeben und das Dokument insbesondere von den anderen Dokumenten der Eingabe unterscheiden. Unerwünscht ist es, bei jedem angehängten Dokument jeweils den Betreff-Text der Eingabe zu verwenden, auch wenn bei jedem Dokument eine fortlaufende Nummer o. ä. angefügt wird. Falls es eine Beilagenbezeichnung gibt, ist diese als solche zu übermitteln und nicht als Bestandteil der Beschreibung.

Übermittlung der Dokumente bei Folgeeingaben (Sonstige Erledigung EliAS):

 

Bei Dokumenten, die mit einer Sonstigen Erledigung (Folgeeingabe) übermittelt werden, soll die Beschreibung schlagwortartig den Inhalt des jeweiligen Dokuments wieder geben.

Beilagenbezeichnung:

 

Bei Dokumenten, die mit einer StA-Eingabe übermittelt werden, dient die Beilagenbezeichnung zur Angabe eines Kürzels zwecks Referenzierung (z. B. Beweismittel ./1, Beweismittel ./3 etc), die z. B. im Vorbringen verwendet wird. Unerwünscht ist die Verwendung einer umfassenden Klammer, z. B. (1). Die Zahl muss innerhalb einer ERV-Nachricht eindeutig sein, also darf nicht mehrfach vergeben werden.

Allgemeine Hinweise und Informationen:  

 

Es wird nur der Einbringer in der ERV-Zusammenfassung angeführt und versendet und sonst keine anderen Akt-Personen. Als Rückverkehr gibt es Sonstige Erledigungen und keine Aktenzeichenrückmeldung.