Begründung |
Top Previous Next |
Begründung
Das Begehren Wohnungseigentum/Begründung wird sowohl für die Einverleibung von Eigentumsrecht, Abtrennung von Eigentumsanteilen für bereits einverleibte Eigentümer, als auch für die Einverleibung von Wohnungseigentum (vorläufig oder endgültig) verwendet.
Es handelt sich bei diesem Begehren um eine manuell zu befüllende Tabelle.
Tipp: Mit der Tabulator-Taste können Sie zum nächsten Feld springen. Die Eingabemaske eines Feldes kann mit der Taste F1, Klick auf das Icon am Ende des Feldes, oder mittels Doppelklick direkt in das Feld geöffnet werden.
Standardmäßig wird von der Begründung von endgültigem Wohnungseigentum ausgegangen. Soll vorläufiges Wohnungseigentum eingetragen werden, ist die diesbezügliche Checkbox zu aktiveren.
Sollte es sich nur um Teile der Liegenschaft handeln, gibt es hierfür eine eigene Checkbox.
Bezug: Im Feld Bezug kann zwischen einer bestehenden Eintragung und einer neu zu bildenden Einlage gewählt werden.
Wird im Feld Bezug die Option auf ein anderes Begehren ausgewählt, so ist ein zuvor erstelltes Begehren Einlage anlegen / Neueintragung hinzuzufügen.
In der Tabelle können bis zu 4000 Begründungszeilen erfasst werden. Jede Begründungszeile besteht aus den nachfolgend aufgelisteten Feldern:
•LNR: Die Laufnummer wird automatisch durch Hinzufügen und pro Zeile befüllt.
•Mindestanteil (Pflichtfeld): Die eigentumsrechtlich einzuverleibende oder abzutrennende Anteilsgröße (z.B. 3/620) ist hier einzugeben.
•Berechtigte Person (Pflichtfeld): Hierbei handelt es sich entweder um einen neu einzuverleibenden Eigentümer oder um den derzeitigen Eigentümer (bei Abtrennung eines Mindestanteils).
Personen können durch Eintippen des Namens direkt im Feld, Auswahl aus dem Kontextmenü (Rechtsklick) oder Klick auf das Symbol hinzugefügt werden.
•Objektbezeichnung (Pflichtfeld): Die Objektbezeichnung ist pro Mindestanteil zu erfassen.
•Bestehende Anteile: Wird Bezug auf eine bestehende Einlage genommen, ist die Angabe der BLNR verpflichtend. Bei Bezugnahme auf eine neu zu bildende Einlage wird die Spalte nicht angezeigt.
Hier ist/sind die BLNR/n, die der Eigentumsrechtseinverleibung bzw. Anteilsabtrennung zu Grunde liegen, zu erfassen.
Die BLNRn können entweder direkt im Feld eingetippt werden (Beistrich nach jeder Nr. erfassen!) oder über das Plus-Symbol aus der BLNR-Liste ausgewählt werden.
Die verpflichtende Eingabe von Anteilen wird beim Speichern des Begehrens geprüft und im Falle von unzureichenden Angaben mittels Warnmeldung über diesen Umstand informiert:
Durch Klick auf die Schaltfläche Ja springt der Cursor in das Feld der fehlenden BLNR, damit diese gleich erfasst werden kann.
Möchten Sie die BLNr zu diesem Zeitpunkt nicht erfassen, können Sie durch Klick auf die Schaltfläche Nein das Begehren dennoch speichern. Die Eingabe muss vor dem Versenden des Grundbuchsantrags nachgeholt werden.
Für den Fall, dass Sie nicht weiter informiert werden möchten, in welchen Zeilen weitere BLNRn fehlen, können Sie auf die Schaltfläche Nein, keine weitere Warnung klicken.
Achtung: Wir weisen an dieser Stelle jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Eingabe von BLNRn verpflichtend ist, und diese unbedingt (nachträglich) zu erfassen sind. Andernfalls könnte das Gesuch beim Versenden via webERV zurückgewiesen werden!
•WE verbinden (optional): Sollen die Anteile im Zuge einer Eigentümerpartnerschaft verbunden werden, ist die Checkbox zu aktivieren. Dadurch wird die Verbindung gem. § 5 Abs 3, § 13 Abs 3 WEG 2002 begehrt.
•WE im Rang (TZ) (optional): Wird Wohnungseigentum im Rang einer Rangordnung eingetragen, ist hier die diesbezügliche Tagebuchzahl zu erfassen.
•ER Eintragen (optional): Wird Eigentumsrecht für die in dieser Zeile angeführten berechtigte Person einverleibt, ist diese Checkbox zu aktivieren.
•ER im Rang (TZ) (optional): Soll Eigentum im Rang einer Rangordnung eingetragen werden, ist hier die diesbezügliche Tagebuchzahl zu erfassen. Dieses Feld kann nur dann ausgefüllt werden, wenn die Checkbox für die Eintragung von Eigentumsrecht aktiviert wurde.
•Bemessungsgrundlage (optional): Hier können Bemessungsgrundlage, Referenznummer, Finanz-Online ERf.Nr. und Vorgangsnummern erfasst werden.
Wurden die benötigten Daten bereits in einer der zuvor erstellen Bezugszeilen erfasst, kann auf diese Zeile Bezug genommen werden. Hierzu ist im Feld Bemessungsgrundlage die Option Referenz auf Neu-Eintragung auszuwählen.
•Gebührenart (optional): Die hier getätigte Angabe betrifft die Eintragungsgebühr. Wählen Sie diese gemäß den erfassten Daten im Feld Bemessungsgrundlage aus (keine Angaben, Gebührenbefreiung, Gebühreneinzug, Selbstberechnung, Gebührenvorschreibung).
Zur ausgewählten Gebührenart kann im Bedarfsfall ebenfalls ein Gebührenfreitext erfasst werden.
•ER Urkunden: Dieses Feld sieht die Angabe von Urkunden betreffend die Eigentumsrechtseinverleibung vor. Es können pro Zeile maximal 5 Urkunden erfasst werden, diese werden automatisch als Begehrensurkunden übernommen.
Sie können entweder aus der Liste der bereits im Akt erfassen Urkunden wählen, oder nach Klick auf das X eine noch nicht erfasste Urkunde (mittels Rechtsklick) hinzufügen.
Werden bereits im Akt erfasste Urkunden aus der Liste ausgewählt, öffnet sich anschließend eine Maske die die ausgewählten Urkunden anzeigt. Der Cursor befindet sich automatisch im Feld Kapitel damit dieses gleich erfasst werden kann (optional).
•Eintragungszusatz: Sollte ein Eintragungszusatz gewünscht sein, kann dieser hier erfasst werden.
Beispiel einer ausgefüllten Tabelle:
Neue Begründungszeilen können auf 3 Arten hinzugefügt werden:
•Schaltfläche Hinzufügen •Rechtsklick in die Tabelle / Kontextmenü -> Begründungszeile hinzufügen •Taste Tabulator, wenn Sie sich in der letzten Spalte der Tabelle befinden
Um eine erstellte Begründungszeile zu löschen markieren Sie die Zeile und klicken entweder auf die Schaltfläche Entfernen oder Rechtsklick -> Begründungszeile entfernen.
Über das Kontextmenü (Rechtsklick) können für die markierte Zeile folgende Aktionen getätigt werden (ohne zum entsprechenden Feld scrollen zu müssen):
•berechtige Personen hinzufügen, aus dem Akt hinzufügen oder löschen •Gebührenart bearbeiten •Bemessungsgrundlage bearbeiten •Urkunden bearbeiten
Reihenfolge Begründungszeilen:
Die Reihenfolge der Begründungszeilen kann mit den Pfeiltasten geändert werden.
Urkunden:
Die Urkunden für die Eigentumsrechtseinverleibung, welche direkt in der Bezugszeile erfasst wurden, werden automatisch im Feld Urkunden angezeigt. Zusätzlich sind hier noch die restlichen für dieses Begehren relevanten Urkunden hinzuzufügen (z.B. Nutzwertgutachten, Wohnungseigentumsvertrag, etc.).
|