Arbeitsgerichtliche Klage

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In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die entsprechende Kennzeichnung (CGa) in der Leistung für die ERV-Einbringung erforderlich. Ist diese nicht gesetzt, wird die ERV-Einbringung sofort zurückgewiesen.

 

Wird im Bereich der Erfassung der Leistungen, ein für das arbeitsgerichtliche Verfahren zugehöriger Anspruchscode in einer oder mehreren Forderungen selektiert,

 

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so wird dies direkt bei Leistungserfassung in die Leistungen der Leistungsarten Klage und ADV-Mahnklage übertragen und somit

die Option arbeitsgerichtliche Klage gesetzt und

das entsprechende Arbeits- und Sozialgericht / Landesgericht vorselektiert.

 

 

Hinweis

Mit der weiters bestehenden Funktion und zwar über die Leistung eine ADV-Mahnklage arbeitsgerichtlich (Kürzel: MK2A / MK3A) oder eine Klage mit der notwendigen Option arbeitsgerichtliche Klage aus den bestehenden Leistungsdefinitionen zu erfassen, haben Sie ebenfalls die Vorteile, dass

die Leistungsbezeichnung arbeitsgerichtliche Klage beinhaltet;

im Reiter Klage die, für die ERV-Einbringung erforderliche Option Klage im arbeitsgerichtlichen Verfahren gesetzt ist und

das entsprechende Arbeits- und Sozialgericht / Landesgericht gleich mit ausgewählt ist.