Arbeitsgerichtliche Klage |
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In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die entsprechende Kennzeichnung (CGa) in der Leistung für die ERV-Einbringung erforderlich. Ist diese nicht gesetzt, wird die ERV-Einbringung sofort zurückgewiesen.
Wird im Bereich der Erfassung der Leistungen, ein für das arbeitsgerichtliche Verfahren zugehöriger Anspruchscode in einer oder mehreren Forderungen selektiert,
so wird dies direkt bei Leistungserfassung in die Leistungen der Leistungsarten Klage und ADV-Mahnklage übertragen und somit •die Option arbeitsgerichtliche Klage gesetzt und •das entsprechende Arbeits- und Sozialgericht / Landesgericht vorselektiert.
Hinweis Mit der weiters bestehenden Funktion und zwar über die Leistung eine ADV-Mahnklage arbeitsgerichtlich (Kürzel: MK2A / MK3A) oder eine Klage mit der notwendigen Option arbeitsgerichtliche Klage aus den bestehenden Leistungsdefinitionen zu erfassen, haben Sie ebenfalls die Vorteile, dass •die Leistungsbezeichnung arbeitsgerichtliche Klage beinhaltet; •im Reiter Klage die, für die ERV-Einbringung erforderliche Option Klage im arbeitsgerichtlichen Verfahren gesetzt ist und •das entsprechende Arbeits- und Sozialgericht / Landesgericht gleich mit ausgewählt ist.
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