Angaben Pauschalgebuehr - Vordefinition in Mitarbeiterdaten |
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Das Einzugskonto für die Pauschalgebühr in Grundbuchsachen kann in den Mitarbeiterdaten des jeweiligen Juristen definiert werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn jeder Jurist über ein eigenes Einzugskonto verfügt oder für die Pauschalgebühr bei Grundbuchsgesuchen ein spezielles Konto herangezogen werden soll.
Voraussetzung ist die Einstellung Einzugskonto automatisch in Leistung übernehmen. Diese finden Sie unter Einstellungen/Konfiguration/ERV/Reiter WebERV Grundbuch.
Das Konto für den Einzug der Pauschalgebühr in Grundbuchsachen ist in den Mitarbeiterdaten des Klagevertreters im Reiter Grundbuch Antrag zu definieren:
Ebenfalls können auch die Optionen Gebührenbefreiung oder Gebührenvorschreibung vorausausgewählt werden.
Ist diese Person nun als Klagevertreter im Akt eingegeben und wird eine Leistung zu einem Grundbuchgesuch erstellt, wird die in den Mitarbeiterdaten definierte Einstellung (z.B. Konto) automatisch in den Reiter Grundbuchantrag übernommen.
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