Urkundenhinterlegungsregister - UH-Register

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Ab 01.06.2022 wurde die „Liegenschafts- und Bauwerkskartei“ auf das neue, digital geführte Urkundenhinterlegungs-Register umgestellt. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Anträge, die sich auf ein bestehendes oder neu einzutragendes Superädifikat beziehen, elektronisch und strukturiert eingebracht werden (siehe Begehren unter Sonstige Begehren/Einlage anlegen UH und Ersichtlichmachung UH)