Sonstige Klagen

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Sonstige Klage

 

Zu den bisherigen Fallcodes, 99A, 99B, 99F und 99V, sind neue Fallcodes hinzugekommen. Für die neuen Fallcodes gilt, wie für die bestehenden, dass nicht alle bei jedem Gericht eingebracht werden können (siehe Tabelle). Die Zuständigkeit wird in der Leistung über das Gericht, BG oder LG, und eventuell über das Kontrollkästchen Klage im arbeitsgerichtlichen Verfahren für die Gattung Cga, festgelegt.

 

Bis auf die Fallcodes 29, 67 und 71 wird ein Falltext übertragen, der auch manuell änderbar ist.

Das Feld Streitwert (Wegen), ist nur bei den Fallcodes 29, 67 und 71 zulässig und wird automatisch mit dem Streitwert der Leistung befüllt. Bei allen anderen Fallcodes ist das Feld Streitwert unzulässig.

 


C

Cg

Cga


 

99A

99A

99A

Sonstiger Streitgegenstand – allgemeine Streitsache


99B

 

99B

Sonstiger Streitgegenstand – Bestandssache


99F

 

 

Sonstiger Streitgegenstand – Familienrechtssache


99V

99V

99V

Sonstiger Streitgegenstand – Verkehrssache

 

 

 

29

Sonstige betriebsverfassungsrechtliche Sachen


54

 

54

Räumung


56A

56A

56A

Besitzstörung – allgemeine Streitsache


56B

 

56B

56B


56F

 

 

Besitzstörung – Familienrechtssache


57A

57A

57A

Exekutionsrechtliche Klage


60

 

 

Scheidung


67

 

 

Unterhalt


71

71

71

Wechselmandatsverfahren


88

 

 

Aufhebung der Ehe


89

 

 

Nichtigerklärung der Ehe

 

Einstweilige Verfügung

 

Auch hier handelt es sich, wie bei der Sonstigen Klage, um eine Art von Zivilersteingabe. Die Leistung muss vom Typ Klage sein. In der Gattung C (BG) gibt es zwei Fallcodes. In den anderen Gattungen (Cg und Cga) gibt es keine Fallcodes. Der Fallcodetext ist überschreibbar. Die Rollen der Parteien sind nicht änderbar: Gefährdete Partei und Gegner der Gefährdeten Partei. Ein Weiteres Vorbringen muss vorhanden sein.

 

Code

Beschreibung

91A

Einstweilige Verfügung außerhalb eines Prozesses in einer allgemeinen Streitsache

91F

Einstweilige Verfügung außerhalb eines Prozesses in einer Familienrechtssache

 

Sozialrechtssache

 

Ist gleichfalls wie eine Sonstige Klage eine Art von Zivilersteingabe. Auch hier muss die Leistung vom Leistungstyp Klage sein. Die Zuständigkeit ist immer das Arbeits- und Sozialgericht oder ein LG als Arbeits- und Sozialgericht. Der Falltext (Betreff) ist verpflichtend. Der Streitwert wird aus der Leistung übernommen. Ein Gebührenindikator (Gebühreneinzug) ist nicht zulässig. Folgende Fallcodes (Streitgegenstände) stehen zur Auswahl. Ein Weiteres Vorbringen muss vorhanden sein.

 

Code

Beschreibung

0991

Sonstige Cgs-Sache (Leistung)

0992

Sonstige Cgs-Sache (Einstellung)

0993

Sonstige Cgs-Sache (Feststellung)

0994

Sonstige Cgs-Sache (Rückersatz)

 

Kündigung

 

Hier handelt es sich, wie bei einer Sonstigen Klage, um eine Art von Zivilersteingabe. Daher muss eine solche Eingabe vom Leistungstyp Klage sein. Die Parteien sind in diesem Fall nicht Kläger und Beklagter, sondern Kündigende und Gekündigte Partei. Es gibt keine Unterscheidung durch Fallcodes, sondern einen überschreibbaren Falltext. Diese Eingabe gibt es in der Gattung C (BG) und Cga (Arbeits- und Sozialgericht / LG als Arbeits- und Sozialgericht). Ein Weiteres Vorbringen muss vorhanden sein.