Zahlung zur Forderung (Einschränkung von Forderungen)

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Wurden vom Schuldner Zahlungen geleistet, die forderungseinschränkend gewidmet werden sollen (vor allem, da vor Klagseinbringung beglichen), empfiehlt es sich, diese gleich bei der Forderungsanlage zu erfassen.

 

Dazu markieren Sie die Zeile mit dem Forderungsbetrag und klicken aus dem Kontextmenü (rechte Maustaste) auf die Option Zahlungen zur Forderung (oder Z), geben den Betrag und unbedingt auch das Zahlungsdatum (für die Zinsberechnung wichtig) ein. Automatisch wird der Kapitalbetrag eingeschränkt und eine neue Zinszeile eingefügt.

 

Zahlung zu Forderung

 

Zahlung zu Forderung 2

 

Zahlung zu Forderung 3

 

 

Wenn Sie nach vollständiger Erfassung aller Forderungen dieses Untermenü verlassen, dann bietet Ihnen XPERT automatisch an, die Gesamtforderung als Bemessungsgrundlage in das Aktenstammblatt zu übernehmen.