Variabler Zinssatz

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Der variable Zinssatz bei beiderseitigen Unternehmergeschäften ist vom Basiszinssatz abhängig und wird von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht.

 

Damit Sie in XPERT den aktuellen Zinssatz - vor allem in den Bereichen beiderseitiger Unternehmergeschäfte - zur Verfügung haben, ist es erforderlich, den Zinssatz zum Stichtag 01.01. und 01.07. bei den Programmeinstellungen an einem Arbeitsplatz einzutragen, damit diese Daten nach einem XPERT-Neustart in alle Arbeitsplätze übertragen werden.

 

Auch wenn keine Basiszinssatz-Änderung besteht, muss der aktuellste Wert zum halbjährlichen Stichtag in XPERT eingetragen werden. Hier ist zu beachten, dass immer nur der Basiszinssatz und nicht der Zinssatz + 8% bzw. 9,2% eingetragen wird. Die Zinsstaffeln der Forderungen werden sodann pro Akt automatisch ohne Rückfrage aktualisiert.

 

Gehen Sie dazu bitte folgendermaßen vor:

 

Rufen Sie im Programm-Menü Einstellungen, den Punkt Sonstiges >> Basiszinssatz auf.

Es öffnet sich das Fenster Gesetzliche Zinsen.

Achten Sie bitte auf eine lückenfreie halbjährliche Erfassung des Basiszinssatzes!

Klicken Sie in diesem Fenster mit der rechten Maustaste in die Zinssatz-Liste und wählen Sie Neu

Bestätigen Sie das vorgeschlagene Datum 01.07.2011 mit dem Häkchen.

Geben Sie im Anschluss als Basiszinssatz den aktuellen Wert ein und bestätigen Sie die Eingabe ebenfalls.

Schließen Sie nun das Fenster Gesetzliche Zinsen, durch Mausklick auf das grüne Häkchen.

 

Der aktuelle Basiszinssatz ist nun erfasst. Sie benötigen dazu kein weiteres Programm-Update.

 

Basiszinssatz mit Negativbetrag

Wie oben beschrieben kann der Basiszinssatz auch mit einem Negativ-Wert eingestellt werden (seit 1. Juli 2013: -0,12%).

 

 

Den aktuellen Basiszinssatz können Sie abrufen unter:

http://www.oenb.at/Service/Zins--und-Wechselkurse.html

 

 

Seit 16.03.2013 gibt es einen weiteren Aufschlag auf den Basiszinssatz. Abhängig vom Vertragsabschlussdatum werden entweder 8 % (wie bisher) oder 9,2 % auf den Basiszinssatz aufgeschlagen.

 

Konkret gesagt wird bei Forderungen, deren Vertragsdatum vor dem 16.03.2013 liegt, ein Aufschlag von 8 % berechnet, bei einem Vertragsdatum ab dem 16.03.2013 werden hingegen 9,2 % auf den Basiszinssatz aufgeschlagen.

 

Aufgrund dessen ist die Angabe des Vertragsabschlussdatums für all jene Forderungen verpflichtend, denen der variable Zinssatz für beiderseitige Unternehmergeschäfte zugrunde liegt.

 

Sie sehen das Feld Vertragsabschlussdatum in der Forderungsmaske

 

KUR_beidseitigesUG

 

Tragen Sie hier das Vertragsabschlussdatum ein, welches NICHT NACH dem Vom-Datum liegen darf.

 

In unserem Beispiel dürfte das Datum des Vertragsabschlusses also nicht nach dem 12.03.2013 liegen. Da im obigen Beispiel das Vertragsabschlussdatum 12.03.2013 eingegeben ist, wird als Zinssatz 8,38 % vorgeschlagen.

 

Liegt das Vertragsabschlussdatum nach dem 16.03.2013, wird ein Zinssatz von 9,58 % eingesetzt

 

KUR_beidseitigesUG2

 

Für alle bereits - vor dem 16.03.2013 - erfassten Forderungen, bei denen die Option beiderseitiges Unternehmergeschäft aktiv ist, kann im Zuge der Erstellung des webERV‘s das Forderungsdatum als Vertragsabschlussdatum herangezogen werden.

 

KUR_beidseitigesUG3KUR_beidseitigesUG3KUR_beidseitigesUG4

 

 

Nachstehend finden Sie Beispiele zur Berechnung des Aufschlages:

 

Beispiel 1:    

Datum (vom): 12.03.2013

Fälligkeitsdatum: 18.03.2013

Vertragsdatum: 12.03.2013

Es werden 8,38 % Zinsen ab dem 19.03.2013 berechnet

 

Beispiel 2:     

Datum (vom): 20.03.2013

Fälligkeitsdatum: 20.03.2013

Vertragsdatum: 10.03.2013

Es werden 8,38 % Zinsen ab dem 21.03.2013 berechnet

 

Beispiel 3:

Datum (vom): 20.03.2013

Fälligkeitsdatum: 20.03.2013

Vertragsdatum: 20.03.2013

Es werden 9,58 % Zinsen ab dem 21.03.2013 berechnet