Titel prüfen / neu berechnen

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Neuen Titelbetrag in Leistungen und in die Kostenbestimmung nacherfassen und übernehmen

Die nachfolgend geschilderte Funktion dient zum Nacherfassen von beispielsweise Nebenforderungen bei bestehender Kostenbestimmung, in Verbindung zum Anwendungsfall, dass im Akt lediglich eine forderungsbezugnehmende Leistung und somit eine kostenbestimmte Leistung/Titel besteht.

 

Wurde über die Funktion Titel neu ein Titel nacherfasst und bestimmt und im Zuge dessen erkannt, dass eine Nebenforderung fehlt, so ist über den Aktreiter Forderungen diese Nebenforderung wie gewohnt zu erfassen und zu speichern. Im Anschluss ist über das Kontextmenü (rechte Maustaste) der Nebenforderung die Option Titel prüfen/neu berechnen zu wählen. Somit wird die forderungsbezugnehmende Leistung, in unserem Beispiel die Mahnklage, mit den neuen Forderungswerten der Nebenforderung befüllt und aktiviert.

 

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Hinweis

Sind im Akt mehr als zwei Forderungen/Leistungen oder gar bereits eine Exekutions-Leistung erfasst, so muss die Forderung erfasst und in der forderungsbezugnehmenden Leistung diese manuell aktiviert werden.

 

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Titelbetrag in Forderungen ändern und Titel prüfen/neu berechnen

Die oben beschriebene Vorgehensweise ist auch anwendbar, aufgrund eines vollstreckbaren Titels in welchem nicht die ursprünglich eingeklagte Forderung bestimmt wurde, z. B. wenn der Klagsumme nicht zur Gänze stattgegeben worden ist oder durch Abschluss eines Vergleichs.

 

Allerdings ist hier auch zu beachten, dass lediglich eine Forderung und nur eine forderungsverbundene Leistung (Klage) und noch keine Exekutionsleistung erfasst sind. Dann ist die ursprüngliche Forderung mittels Doppelklick zu öffnen und der gerichtlich bestimmte Forderungswert in das Feld Betrag einzutragen und die Maske zu speichern. Über den Kontextmenü-Eintrag (rechte Maustaste) Titel prüfen/neu berechnen wird der nun aktuelle Wert in die in unserem Beispiel Klage eingetragen.