Titel erfassen wenn zugehörige Leistungen bestehen

Top  Previous  Next

Sollten sich im Aktenmenü Leistungen bereits Leistungen befinden, welche auf Basis einer forderungs- und/oder verfahrensbezogenen Leistung zusammengehören (Klage, Schriftsatz, Verhandlungen), können Sie diese mittels Kostenbestimmung miteinander verbinden und gleichzeitig einen Titel erstellen.

 

Das hat den Vorteil, dass alle diese Leistungen als bestimmt im Schuldnerkonto angezeigt werden. Weiters bringt die Option des Verbindens den Vorteil mit sich, dass - wenn Sie nicht alle Kosten antragsgemäß bewilligt bekommen haben - nicht jede einzelne Leistung separat vom Betrag her angeglichen und kostenbestimmt werden muss.

 

Um Ihre Leistungen zu verbinden und einen Titel zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor:

 

Angenommen im Akt befinden sich drei verfahrenszusammengehörige Leistungen: eine Klage, ein Schriftsatz und eine Verhandlung. Sie können diese Leistungen miteinander verbinden und gleichzeitig den Titel (z.B. ein Urteil) erfassen.

 

Markieren Sie die Klagsleistung und wählen über das Kontextmenü (rechte Maustaste) den Eintrag Verbinden aus.

 

KUR_Lst_verbinden2

 

Nachfolgende Maske öffnet sich:

 

KUR_Lst_verbinden3

 

Wählen Sie die Leistungen, welche Sie verbinden möchten, aus. In unserem Beispiel den Schriftsatz und die Verhandlung. Aktivieren Sie zugleich die Checkbox bei Im Anschluss gleich zur Kostenbestimmung der Hauptleistung gehen.

Diese Checkbox sorgt dafür, dass sich, sobald das grüne Häkchen zum Speichern betätigt wird, die Maske der Kostenbestimmung öffnet.

 

Die Kostenbestimmung (die Erstellung des Titels) erfolgt immer über die Klagsleistung. Befüllen Sie nun im ersten Reiter Einstellungen die Felder (Häkchen bei bestimmt?, GZ, Titel, Vollstreckbarkeitsdatum, usw.) der Kostenbestimmung mit den Daten aus dem Titel.

 

KUR_Lst_verbinden4

 

Im zweiten Reiter Zusammensetzung können Sie die Kosten, welche Ihnen im Urteil zugesprochen wurden, eingeben.

 

KUR_Lst_verbinden5

 

Sie haben hier die Möglichkeit, die Ihnen im Urteil gesamt zugesprochenen Kosten einzugeben. Eine Aufteilung auf die Klage, den Schriftsatz oder die Verhandlung ist nicht mehr notwendig, dies übernimmt das Programm für Sie. Um den Gesamtbetrag einzugeben, klicken Sie auf die Schaltfläche Gesamtbetrag samt verbundener Leistungen eingeben…. Es öffnet sich ein kleines Fenster, in welchem Sie nun den Gesamtbetrag eingeben.

 

Angenommen, es wurden im Urteil EUR 500,00 an Kosten zugesprochen, so ist dieser Betrag in das entsprechende Feld einzutragen und das grüne Häkchen zu betätigen.

 

XPERT berechnet bzw. teilt nun die zugesprochen Kosten auf. Sollten mehr oder weniger Kosten zugesprochen worden sein, so werden die Kosten vom Honoraranteil der Klage dazu- oder abgerechnet.

 

Sollte Ihnen bei der Eingabe ein Fehler unterlaufen sein, so kann über das Icon Aktualisieren die Eingabe rückgängig gemacht werden. Sollte die Eingabe stimmen, speichern Sie die Maske über das grüne Häkchen ab. Sie können nun erkennen, dass in allen verbunden Leistungen die GZ und die Kosten eingetragen wurden, sowie die Leistungen auf bestimmt gesetzt wurde.

 

Beachten Sie bitte, dass Sie in der Kostenbestimmung die Schaltfläche Gesamtbetrag samt verbundener Leistungen eingeben… nur dann zur Verfügung haben, wenn Sie Leistungen verbunden haben.