Tarif

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Als Tarif ist in diesem Fall schon richtig der Normalkostentarif I eingestellt, das heißt: Klagen im Mahnverfahren nach TP2. Als Pauschalgebühr wurde das GGG TP1 (Zivilprozesse I.Instanz) eingestellt und ebenso der ERV-Erhöhungsbeitrag erfasst. Sollten Sie Änderungen am voreingestellten Tarif vornehmen wollen, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche T.

 

Wenn Ihr Streitwert EUR 36.340,00 übersteigt, ist es notwendig, dass Sie den Tarif von Normalkostentarif auf RATG TP2 abändern.